In Leitungen und Bauteilen vermehren sich Mikroorganismen schnell und es entstehen Beläge. Solche Verschmutzungen beeinflussen das Getränk nachteilig und stellen eine Verbrauchergefährdung dar, denn nach LMBG sind sie ekelerregend, und gesundheitliche Folgen sind nicht geklärt.
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70 % aller Anlagen liefern bei Probereinigungen schlechte Ergebnisse |
Ergebnis Klasse 1 tolerierbar innerhalb von 14 Tagen vermeidbar |
Ergebnis Klasse 2 inakzeptabel |
Ergebnis Klasse 3 inakzeptabel |
Ergebnis Klasse 4 inakzeptabel |
Seit dem 30. Juni 2005 gibt es keine Spezialvorschrift für Getränkeschankanlagen mehr, sondern die allgemein verbindliche Lebensmittelhygieneverordnung ist anzuwenden. Diese Verordnung wurde ergänzt durch neu erarbeitete Normen zur Hygiene bei Getränkeschankanlagen.
wenn es um die Hygiene seiner Anlage geht?
Bisher mussten die Getränkeleitungen einschließlich der Zapfarmaturen nach Bedarf, jedoch mindestens alle zwei Wochen gereinigt werden. Es liegt nun in der alleinigen Verantwortung des Betreibers, in welchen Fristen er seine Schankanlage reinigt. Er hat sich jedoch an den Orientierungswerten für Reinigungsintervalle in der DIN 6650-6 zu orientieren. Dort ist festgelegt, dass die regelmäßige Reinigung der Getränkeschankanlage (u.a. Zapfkopf, Getränkeleitung, Zapfarmatur) sich an folgenden Intervallen orientieren soll:
ORIENTIERUNGSWERTE FÜR REINIGUNGSINTERVALLE nach DIN 6650-6
Getränk | Intervall |
Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtsaftgetränke | täglich |
Stilles Wasser, alkoholfreies Bier | 1 - 7 Tage |
Bier (außer alkoholfreies Bier) | 7 Tage |
Wein, kohlensäurehaltige, alkoholfreie Erfrischungsgetränke, kohlensäurehaltiges Wasser | 7 - 14 Tage |
Getränkegrundstoff, Spirituosen | 30 - 90 Tage |
Mechanische Reinigung allein reicht dabei nicht aus: Desinfektion ist nötig!
Weitere Informationen: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten





