Das Problem

Unhygienische Bierleitungen

In Leitungen und Bauteilen vermehren sich Mikroorganismen schnell und es entstehen Beläge. Solche Verschmutzungen beeinflussen das Getränk nachteilig und stellen eine Verbrauchergefährdung dar, denn nach LMBG sind sie ekelerregend, und gesundheitliche Folgen sind nicht geklärt.




70 % aller Anlagen liefern bei Probereinigungen schlechte Ergebnisse


Rückstände aus Bierleitungen: So kann falsche Reinigung aussehen



Ergebnis Klasse 1

tolerierbar innerhalb von 14 Tagen

vermeidbar




Ergebnis Klasse 2

inakzeptabel




Ergebnis Klasse 3

inakzeptabel




Ergebnis Klasse 4

inakzeptabel



Gesetzliche Auflagen

Seit dem 30. Juni 2005 gibt es keine Spezialvorschrift für Getränkeschankanlagen mehr, sondern die allgemein verbindliche Lebensmittelhygieneverordnung ist anzuwenden. Diese Verordnung wurde ergänzt durch neu erarbeitete Normen zur Hygiene bei Getränkeschankanlagen.


Was sollte der Betreiber einer Getränkeschankanlage beachten,
wenn es um die Hygiene seiner Anlage geht?

Bisher mussten die Getränkeleitungen einschließlich der Zapfarmaturen nach Bedarf, jedoch mindestens alle zwei Wochen gereinigt werden. Es liegt nun in der alleinigen Verantwortung des Betreibers, in welchen Fristen er seine Schankanlage reinigt. Er hat sich jedoch an den Orientierungswerten für Reinigungsintervalle in der DIN 6650-6 zu orientieren. Dort ist festgelegt, dass die regelmäßige Reinigung der Getränkeschankanlage (u.a. Zapfkopf, Getränkeleitung, Zapfarmatur) sich an folgenden Intervallen orientieren soll:

 

ORIENTIERUNGSWERTE FÜR REINIGUNGSINTERVALLE nach DIN 6650-6

Getränk

Intervall

Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtsaftgetränke

täglich

Stilles Wasser, alkoholfreies Bier

1 - 7 Tage

Bier (außer alkoholfreies Bier)

7 Tage

Wein, kohlensäurehaltige, alkoholfreie Erfrischungsgetränke, kohlensäurehaltiges Wasser

7 - 14 Tage

Getränkegrundstoff, Spirituosen

30 - 90 Tage

 

Mechanische Reinigung allein reicht dabei nicht aus: Desinfektion ist nötig!

Weitere Informationen: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten


(*) 0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 Euro/Min. aus den Mobilfunknetzen.